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  • Vollkasko, Teilkasko, Haftpflicht -
    welche Versicherung leistet was?

  • Vielen Fahrzeughaltern ist selbst nicht klar, wofür die eigene Versicherung genau aufkommt. So sind Enttäuschungen vorprogrammiert. In jedem Fall ist vor dem Abschluss einer neuen Versicherung wichtig, die genauen Leistungsgrenzen einer Versicherung zu kennen. Ein kleiner Überblick für Sie:

    1. Haftpflichtversicherung


    Diese Versicherung ist gesetzlich vorgeschrieben! Als Fahrzeughalter führt für Sie also kein Weg an der Haftpflichtversicherung vorbei. So soll sichergestellt werden, dass im Straßenverkehr Geschädigte Ersatzleistungen erhalten.

    Für Sach-, Personen- und Vermögensschäden, die durch den Versicherungsnehmer verursacht wurden, übernimmt die Haftpflichtversicherung die Kosten. Jede Forderung wird zudem darauf geprüft, ob sie wirklich berechtigt ist. Als Versicherungsnehmer sollten Sie prinzipiell an Sie gerichtete Schadensansprüche Dritter nicht anerkennen. Seit 2002 gilt zudem die Verpflichtung, fest vorgeschriebene Mindestdeckungssummen zu erfüllen:

  • Personenschäden


    7,5 Millionen Euro

    • Heilungskosten
    • Schmerzensgeld
    • Verdienstausfall
    • Rente
    • Unterhalt für Hinterbliebene
  • Sachschäden


    1,12 Million Euro

    • an anderen Fahrzeugen
    • Abschleppkosten
    • Reparatur
    • Gutachter
    • Nutzungsausfall
    • Mietwagen
    • Wertminderung
    • Wiederbeschaffungswert
  • Reine Vermögensschäden


    50.000 Euro

    • z.B. Gebäudeschäden
  • Wie hoch die regelmäßig zu zahlende Prämie für den Versicherten ausfällt, hängt an einer Reihe von Kriterien, bezogen auf Fahrzeug und aktuelle Situation des Versicherten. Darunter fallen Beruf, Wohnort und SF-Klasse des Versicherten, sowie die Leistungsfähigkeit und Art des Fahrzeuges.

    2. Kaskoversicherungen

  • Teilkasko


    Normalerweise kommt die Teilkaskoversicherung für folgende Schäden auf:

    • Einbruchsversuch
    • Diebstahl
    • Glasbruch
    • Brand und Explosion
    • Kollision mit Haarwild
    • Marderschaden
    • unmittelbare Unwettereinwirkungen (Hagel, Überschwemmung, Sturm, Blitzschlag)
    • Steinschlag

    Begleitende Faktoren wir die Anmietung eines Ersatzfahrzeuges oder Nutzungsausfälle werden nicht entschädigt. Zudem kann sich der Versicherte überlegen, in welchem Maß er sich an den Reparaturen selbst beteiligt. Entsprechend fallen dann die Versicherungskosten.

  • Vollkasko


    Alle Leistungen einer Teilkasko sind auch in der Vollkaskoversicherung enthalten. Auch hier werden Nutzungsausfälle und Mietwagen allerdings nicht finanziert.

    Als wesentliche Zusatzleistung bekommen Sie in der Vollkaskoversicherung Erstattung für:

    • Vandalismus - mutwillige Beschädigungen Ihres KFZ (z.B. Verunstaltung oder Verkratzen)
    • Schäden nach selbst verschuldeten Unfällen
    • Fahrerflucht unbekannter Personen
    • ggf. Motorschaden (Diese Leistung hat nicht jede Vollkaskoversicherung)

    Für Kaskoversicherungen gilt: Um der Höherstufung der SF-Klasse nach einem Unfall zu entgehen, kann es sich lohnen, für Reparaturen selbst aufzukommen. Mehr über die SF-Klasse erfahren Sie in der entsprechenden Rubrik unserer Seite.

  • Sinnvoll ist eine Kfz Vollkaskoversicherung bei

    • Neuwagen
    • Leasingwagen
    • hochwertigen Fahrzeugen
    • seltenen Fahrzeugen
  • Schäden infolge grober Fahrlässigkeit

    Schäden infolge grober Fahrlässigkeit kann eine Kfz Vollkasko ebenfalls abdecken. Von grober Fahrlässigkeit spricht man, wenn man dem Straßenverkehr nicht genügend Aufmerksamkeit schenkt und seine Sorgfalt vernachlässigt. Ein typisches Beispiel hierfür sind Unfälle, die eingetreten sind, weil man beim Einstellen des Radiosenders abgelenkt war.

  • Keinen Versicherungsschutz haben Sie bei

    • Schäden infolge von Alkohol- und Drogenkonsum
    • vorsätzlich herbeigeführte Beschädigungen
  • Ihre Pflichten als Versicherungsnehmer

    • Unfälle und Schäden melden Sie Ihrer Versicherung sofort.
    • Sie unterstützen Ihre Versicherung bei der Aufklärung der Sachverhalte in vollem Umfang.
    • Sie tragen dazu bei, den Schaden möglichst gering zu halten.
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