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  • Antworten auf häufige Fragen zur KFZ Versicherung

  • Ab wann gilt der Versicherungsschutz?

    Sie erhalten vom Versicherer eine vorläufige elektronische Versicherungsbestätigung (eVB-Nummer). Sobald Sie diese haben, gilt die gesetzlich vorgeschriebene Mindestleistung der Kfz Haftpflichtversicherung. Den vollständigen Versicherungsschutz genießen Sie, sobald Sie die erste Beitragszahlung geleistet haben.

  • Wozu brauche ich die elektronische Versicherungsbestätigung noch?

    Die elektronische Versicherungsbestätigungsnummer (eVB-Nummer) ersetzt die frühere Deckungs- bzw. Doppelkarte und stellt einen vorläufigen Nachweis Ihrer Versicherung dar. Melden Sie Ihr Fahrzeug bei der Zulassungsbehörde an, müssen Sie diese angeben. Wechseln Sie die Versicherung und behalten Ihr Fahrzeug, übernimmt der Versicherer diese Formalie.

  • Welche Rabattmöglichkeiten bestehen?

    Abgesehen vom Prämienrabatt durch die SF-Klasse bestehen noch viele 'weiche Rabattmerkmale' - das sind Kriterien, nach denen Versicherer Ihnen gern Preisnachlässe gestatten. Stellen Sie ihr Auto sicher in eine Garage, fahren nachweislich kurze Strecken oder lassen Sie das Auto nicht von anderen nutzen, kann sich das für Sie lohnen.

  • Gilt die Versicherung im Ausland?

    Normalerweise gilt der Vertrag für alle Mitgliedsstaaten der Europäischen Wirtschaftsgemeinschaft. Schutz für das weitere Ausland müssen Sie zusätzlich abschließen.

  • Ist die Insassenunfallversicherung wirklich zu empfehlen?

    Oft lautet die Antwort schlicht nein! Die Haftpflichtversicherung des Unfallverursachers kommt in der Regel für die entstehenden Schäden auf. Auf Nummer sicher geht man oft zu einem besseren Preis- Leistungsverhältnis, indem man zur privaten Unfallversicherung greift.

  • Ab wann lohnt sich die Vollkaskoversicherung nicht mehr?

    Sie müssen stets den verbleibenden Wert des eigenen Fahrzeuges gegen die zu zahlende Versicherungsprämie abwägen. Die beliebte Faustregel von drei Jahren, ab denen sich die Vollkasko nicht mehr lohne, gilt natürlich nicht immer.

  • Kann ich SF-Rabatte von den Eltern übernehmen?

    Grundsätzlich ja. Allerdings gelten Einschränkungen, etwa kann ein Kind nur die Anzahl von Jahren gutgeschrieben bekommen, seit denen es selbst einen Führerschein besitzt und regelmäßig fährt.

  • Wie kann ich meine Versicherung wechseln?

    Darüber informieren wir ausführlich in der Rubrik Kfz Versicherung wechseln - Kurz gesagt müssen Sie entweder ein neues Fahrzeug anmelden, eine Preiserhöhung durch den Versicherer oder das Ende eines Versicherungsjahres abwarten.

  • Wie streng muss ich mich an abgeschlossene Rabattkriterien halten?

    Im Zweifelsfall konsequent! Einige Versicherer setzen bei bekannt gewordenen Verstößen hohe Nachzahlungen an.

  • Welche Deckungssumme ist sinnvoll?

    Entschieden Sie sich im Zweifelsfall immer für die unbegrenzte Deckung! Die meisten Autofahrer tun dies aus gutem Grund: Personenschäden können in lebenslang zu zahlenden Rentenansprüchen als Folge von Invalidität münden. Das sind Kosten, die schnell über die gesetzlich vorgeschriebenen Versicherungsdeckung hinausgehen.

  • Wie unterscheiden sich Haftpflicht, Vollkasko und Teilkasko?

    Darüber informieren wir in der Rubrik Haftpflicht & Kasko. Kurz gesagt übernimmt die Haftpflicht Personen- und Sachschäden, während die Kasko für Fahrzeugschäden aufkommt. Teilkasko gilt für Schäden aus nicht beeinflussbaren Ursachen, Vollkasko schließt auch Unfälle mit eigenem Verschulden und Schäden durch Fremde mit ein.

  • Wann muss ich eine Kfz Versicherung abschließen?

    Wenn Sie ein Fahrzeug auf Ihren Namen zulassen wollen, müssen Sie einen Versicherungsschutz in Form der eVB-Nummer nachweisen. Dabei gilt: Die Kfz Haftpflichtversicherung ist ein gesetzlich vorgeschriebenes Muss. Eine Kaskoversicherung ist freiwillig, dennoch wollen die wenigsten darauf verzichten.

  • Wann muss ich die Kfz Versicherung bezahlen?

    Die Beiträge für die Kfz Versicherung zahlen Sie im Voraus, in der Regel im Dezember als Einmalzahlung für das gesamte darauffolgende Jahr. Viele Versicherer bieten auch Monats-, Quartals- und Halbjahreszahlungen an, jedoch sind diese Bezahloptionen aufgrund der höheren Verwaltungskosten mit einem Aufschlag von ca. 5 Prozent verbunden.

    Schließen Sie während des Jahres eine neue Kfz Versicherung ab, zahlen Sie die Beiträge für das laufende Jahr nur anteilig, aber unverzüglich, d.h. innerhalb von 14 Tagen nach der Zustellung des Kfz Versicherungsscheins.

  • Wer ist mit der Kfz Versicherung versichert?

    Die Kfz Versicherung gilt für den Versicherungsnehmer sowie für die Personen, die als Fahrer bei der Versicherung angegeben werden. Viele Versicherer treten auch dann in Schadensfällen ein, wenn das Fahrzeug zeitweise an Verwandte oder Freunde verliehen wurde, die nicht zum Kreis der Fahrzeugnutzer gehören. Prüfen Sie die Versicherungsbedingungen dahingehend, ob diese Leistung kostenfrei oder mit einem Aufschlag verbunden ist und ob in einem Schadensfall eine Strafzahlung gefordert wird (z.B. in der Höhe eines Jahresbeitrags). Da die Kfz Haftpflichtversicherung Schäden an anderen Personen abdeckt, sind außerdem die Insassen grundsätzlich mit versichert.

  • Wie kann ich die Kfz Versicherung steuerlich absetzen?

    Die Kfz Haftpflichtversicherung ist steuerlich absetzbar, nicht aber die Kfz Kaskoversicherung. Die Kfz Haftpflichtversicherung wird steuerrechtlich zu den "sonstigen Vorsorgeaufwendungen" gerechnet, da sie lebensbedrohliche Risiken abdeckt.

    • Arbeitnehmer, die ihr Fahrzeug rein privat nutzen, können die Kfz Haftpflicht in ihrer Steuererklärung im Feld Sonderausgaben geltend machen. Allerdings: Die Kosten für Vorsorgeaufwendungen, zu denen auch die Kranken- und Pflegeversicherung gehört, sind für Arbeitnehmer nur bis zu einer Gesamthöhe von 1.900 Euro steuerlich absetzbar.
    • Arbeitnehmer, die ihr Fahrzeug auch beruflich nutzen, rechnen die Kfz Haftpflichtversicherung als Werbungskosten ab, allerdings nur anteilig nach der Privatnutzung und vorausgesetzt, der Arbeitgeber hat Ihnen den beruflichen Anteil zur Kfz Haftpflicht nicht bereits erstattet.
    • Selbständige, die ihr Fahrzeug nur privat nutzen, können wie Arbeitnehmer die Kfz Haftpflichtversicherung als Vorsorgeaufwendungen im Feld Sonderausgaben geltend machen, nur dass in ihrem Fall ein Höchstbetrag von 2.800 Euro gilt.
    • Nutzen Selbständige ihr Fahrzeug beruflich, werden die Kfz Haftpflichtversicherung und die Kaskoversicherung in voller Höhe als Betriebskosten abgerechnet.
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