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Sie erhalten vom Versicherer eine vorläufige elektronische Versicherungsbestätigung (eVB-Nummer). Sobald Sie diese haben, gilt die gesetzlich vorgeschriebene Mindestleistung der Kfz Haftpflichtversicherung. Den vollständigen Versicherungsschutz genießen Sie, sobald Sie die erste Beitragszahlung geleistet haben.
Die elektronische Versicherungsbestätigungsnummer (eVB-Nummer) ersetzt die frühere Deckungs- bzw. Doppelkarte und stellt einen vorläufigen Nachweis Ihrer Versicherung dar. Melden Sie Ihr Fahrzeug bei der Zulassungsbehörde an, müssen Sie diese angeben. Wechseln Sie die Versicherung und behalten Ihr Fahrzeug, übernimmt der Versicherer diese Formalie.
Abgesehen vom Prämienrabatt durch die SF-Klasse bestehen noch viele 'weiche Rabattmerkmale' - das sind Kriterien, nach denen Versicherer Ihnen gern Preisnachlässe gestatten. Stellen Sie ihr Auto sicher in eine Garage, fahren nachweislich kurze Strecken oder lassen Sie das Auto nicht von anderen nutzen, kann sich das für Sie lohnen.
Normalerweise gilt der Vertrag für alle Mitgliedsstaaten der Europäischen Wirtschaftsgemeinschaft. Schutz für das weitere Ausland müssen Sie zusätzlich abschließen.
Oft lautet die Antwort schlicht nein! Die Haftpflichtversicherung des Unfallverursachers kommt in der Regel für die entstehenden Schäden auf. Auf Nummer sicher geht man oft zu einem besseren Preis- Leistungsverhältnis, indem man zur privaten Unfallversicherung greift.
Sie müssen stets den verbleibenden Wert des eigenen Fahrzeuges gegen die zu zahlende Versicherungsprämie abwägen. Die beliebte Faustregel von drei Jahren, ab denen sich die Vollkasko nicht mehr lohne, gilt natürlich nicht immer.
Grundsätzlich ja. Allerdings gelten Einschränkungen, etwa kann ein Kind nur die Anzahl von Jahren gutgeschrieben bekommen, seit denen es selbst einen Führerschein besitzt und regelmäßig fährt.
Darüber informieren wir ausführlich in der Rubrik Kfz Versicherung wechseln - Kurz gesagt müssen Sie entweder ein neues Fahrzeug anmelden, eine Preiserhöhung durch den Versicherer oder das Ende eines Versicherungsjahres abwarten.
Im Zweifelsfall konsequent! Einige Versicherer setzen bei bekannt gewordenen Verstößen hohe Nachzahlungen an.
Entschieden Sie sich im Zweifelsfall immer für die unbegrenzte Deckung! Die meisten Autofahrer tun dies aus gutem Grund: Personenschäden können in lebenslang zu zahlenden Rentenansprüchen als Folge von Invalidität münden. Das sind Kosten, die schnell über die gesetzlich vorgeschriebenen Versicherungsdeckung hinausgehen.
Darüber informieren wir in der Rubrik Haftpflicht & Kasko. Kurz gesagt übernimmt die Haftpflicht Personen- und Sachschäden, während die Kasko für Fahrzeugschäden aufkommt. Teilkasko gilt für Schäden aus nicht beeinflussbaren Ursachen, Vollkasko schließt auch Unfälle mit eigenem Verschulden und Schäden durch Fremde mit ein.
Wenn Sie ein Fahrzeug auf Ihren Namen zulassen wollen, müssen Sie einen Versicherungsschutz in Form der eVB-Nummer nachweisen. Dabei gilt: Die Kfz Haftpflichtversicherung ist ein gesetzlich vorgeschriebenes Muss. Eine Kaskoversicherung ist freiwillig, dennoch wollen die wenigsten darauf verzichten.
Die Beiträge für die Kfz Versicherung zahlen Sie im Voraus, in der Regel im Dezember als Einmalzahlung für das gesamte darauffolgende Jahr. Viele Versicherer bieten auch Monats-, Quartals- und Halbjahreszahlungen an, jedoch sind diese Bezahloptionen aufgrund der höheren Verwaltungskosten mit einem Aufschlag von ca. 5 Prozent verbunden.
Schließen Sie während des Jahres eine neue Kfz Versicherung ab, zahlen Sie die Beiträge für das laufende Jahr nur anteilig, aber unverzüglich, d.h. innerhalb von 14 Tagen nach der Zustellung des Kfz Versicherungsscheins.
Die Kfz Versicherung gilt für den Versicherungsnehmer sowie für die Personen, die als Fahrer bei der Versicherung angegeben werden. Viele Versicherer treten auch dann in Schadensfällen ein, wenn das Fahrzeug zeitweise an Verwandte oder Freunde verliehen wurde, die nicht zum Kreis der Fahrzeugnutzer gehören. Prüfen Sie die Versicherungsbedingungen dahingehend, ob diese Leistung kostenfrei oder mit einem Aufschlag verbunden ist und ob in einem Schadensfall eine Strafzahlung gefordert wird (z.B. in der Höhe eines Jahresbeitrags). Da die Kfz Haftpflichtversicherung Schäden an anderen Personen abdeckt, sind außerdem die Insassen grundsätzlich mit versichert.
Die Kfz Haftpflichtversicherung ist steuerlich absetzbar, nicht aber die Kfz Kaskoversicherung. Die Kfz Haftpflichtversicherung wird steuerrechtlich zu den "sonstigen Vorsorgeaufwendungen" gerechnet, da sie lebensbedrohliche Risiken abdeckt.