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Seit dem 1. Oktober 2019 können Autos in Deutschland online zugelassen werden. Auch Um- und Abmeldung sind für KFZ-Fahrzeughalter bereits einfach im Internet möglich.
KFZ-Zulassung bequem online per Mausklick?
Der neue Online-Service für die KFZ Zulassung steht bisher nur unter bestimmten Voraussetzungen zur Verfügung. Das benötigen Fahrzeughalter:
- neuer Personalausweis mit unterstützter eID-Onlinefunktion (inkl. dazugehöriger PIN)
- Smartphone mit entsprechender Ausweis-App (Informationen hier)
– alternativ: autorisiertes Kartenlesegerät - Zulassungsbescheinigungen mit verdecktem Sicherheitscode (Fahrzeugschein / Fahrzeugbrief – Informationen hier)
Die KFZ Zulassung ist online möglich, wenn das Fahrzeug erstmals nach dem 1. Januar 2015 zugelassen wurde. Dann ist die Zulassungsbescheinigung Teil 2 (ehemals Fahrzeugbrief) entsprechend der o.g. Voraussetzungen mit einem Sicherheitscode ausgestattet.
Schluss mit langen Wartezeiten auf der KFZ Zulassungsstelle!
Zu den Vorteilen der neuen Zulassungsoption gehört sicherlich, dass man sich den Besuch in der Zulassungsbehörde sparen kann. Die KFZ Zulassung gehört bundesweit zu den meist nachgefragten Dienstleistungen. Geht der Plan mit der Online-Zulassung auf, wird der Prüfungsprozess beschleunigt und das neue Nummernschild und die notwendigen Plaketten sind schnell verfügbar. Auch kleinere Änderungen (z.B. Adresse) können im Online-Portal der Zulassungsstelle ohne größeren Aufwand erledigt werden.
KFZ Zulassung online – So geht’s!
- Melden Sie sich mit Ihrem neuen Personalausweis (eID Onlinefunktion vorausgesetzt!) im Online-Portal der für Sie zuständigen Zulassungsstelle an.
- Zur Erstzulassung benötigen Sie nachfolgende Daten zur Eingabe im Online-System:
– Fahrzeug-Indentifizierungsnummer (FIN)
– Sicherheitscode von der Zulassungsbescheinigung Teil II (ehemals Fahrzeugbrief)
– eVB-Nummer der KFZ Versicherung (Nachweis KFZ Haftpflicht)
– Kontodaten zum Einzug der KFZ-Steuer - Wählen Sie danach das nächste freie oder ein besonderes Wunsch-Kennzeichen.
- Ist die automatische Prüfung der Antragsdaten abgeschlossen, bezahlen Sie bequem online.
(ePayment, z.B. Giropay oder Kreditkarte – Verfügbarkeit in Abhängigkeit vom Anbieter)
Die finale Prüfung des Online-Antrags erfolgt durch die jeweilige Zulassungsbehörde. Im Anschluss daran werden Zulassungsbescheid, Kennzeichen und Plaketten & Plakettenträger per Post versendet.
KFZ Zulassung & Halterwechsel
Unterstützt wird auch die Online-Umschreibung, zum Beispiel bei einem Fahrzeughalterwechsel oder zum Zweck der Wiederzulassung. Diese Dokumente sind dann für die Nutzung des Online Portals notwendig:
- Zulassungsbescheinigung Teil I + Teil II (mit entsprechenden Sicherheitscodes)
- eVB-Nummer als elektronische Versicherungsbestätigung
- Nachweis zur gültigen Hauptuntersuchung (HU)
- Kontodaten zum Einzug der KFZ-Steuer
Fahrzeug abmelden leicht gemacht
Das Auto bequem online abmelden? Zur KFZ Abmeldung (amtsdt.: Außerbetriebsetzung) bedarf es dann im Online-Portal folgender Schritte:
- KFZ Kennzeichen & Sicherheitscode der Zulassungsbescheinigung Teil I eingeben
- Möglichkeit der Kennzeichen-Reservierung nutzen (bei gewünschter Wiederzulassung im selben Bezirk)
- Bequemes Bezahlen per ePayment-System
KFZ Service nach Maß: Was die Online Zulassung kostet
Bundesweit gelten in Deutschland einheitliche Gebühren für die KFZ Zulassung. Wer künftig online selbst Hand anlegt, kommt beispielsweise bei der Abmeldung etwas günstiger. Aber aufgepasst: Bei einigen Online-Services erhöht sich die Gebühr.
Beispiel KFZ Zulassung:
vor Ort auf der Behörde: 27 EUR
online: 27,90 EURBeispiel KFZ Abmeldung:
vor Ort auf der Behörde: 6,90 EUR
online: 5,70 EUREbenfalls wichtig zu wissen: Der Versand der Zulassungsbescheinigung Teil II nach entsprechender KFZ Online Zulassung erfolgt per Einschreiben oder als Postzustellungsurkunde. Hierfür fallen zusätzliche Gebühren an. Dafür spart man sich dann allerdings den Weg zur Zulassungsstelle, der in vielen größeren Städten mit sehr langen Wartezeiten verbunden ist.
4,3 Millionen KFZ Neuzulassungen in 2018
Allein im vergangenen Jahr wurden nach ADAC-Angaben insgesamt etwa 4,3 Millionen Fahrzeuge neu zugelassen in Deutschland. Mit der Neuerung seit 1. Oktober wurde nun ein weiterer Schritt der internetbasierten KFZ-Zulassung (i-KFZ) umgesetzt.