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Lohnt es sich die KFZ-Versicherung zu wechseln?
Diese Frage können wir natürlich nicht pauschal für Sie beantworten, jedoch kann es nicht schaden seine aktuelle KFZ-Versicherung mit anderen Versicherungen zu vergleichen.
Ob es sich lohnt die Versicherung zu wechseln hängt von Ihren persönlichen Ansprüchen ab, da die Recherche und der Vergleich der Versicherungen natürlich Zeit kostet. Dafür können Sie am Ende jedoch mehrere Hundert Euro durch einen Wechsel der KFZ-Versicherung sparen.
Wir verraten Ihnen, worauf Sie beim KFZ-Versicherungs-Vergleich achten sollten und wann sich der Wechsel der KFZ Versicherung lohnt.Warum ist der 30.11. der Stichtag?
In der Regel haben Autoversicherungen eine einmonatige Kündigungsfrist zum Ende des Versicherungsjahres. Die Kündigung muss dem Versicherer also bis zum 30.11. vorliegen damit sie noch als fristgerecht gilt. Bis zum 31.12. sind Sie noch bei ihrem altem Versicherungsunternehmen versichert. Ab dem 01.01. benötigen Sie bei einem Wechsel eine neue KFZ-Versicherung, da Ihre Versicherung sonst erlischt. Falls dies geschieht dürfen Sie Ihr KFZ nicht mehr bewegen, da es in Deutschland gesetzlich verboten ist ohne Versicherungsschutz unterwegs zu sein.
Eine Ausnahme bildet das Sonderkündigungsrecht. Dieses steht jedem Versicherungsnehmer zu, sobald ihm sein aktueller Versicherer eine Erhöhung seiner Beiträge ankündigt. Ab dem Erhalt der Benachrichtigung haben Betroffene einen Monat Zeit, ihre alte KFZ-Versicherung zu kündigen und eine neue KFZ Police abzuschließen.Mehrere Hundert Euro bei der Versicherung einzusparen klingt erstmal ziemlich gut. Doch werden damit auch die richtigen Versicherungskonditionen abgedeckt? Es kann durchaus vorkommen, dass das Angebot einer anderen Versicherung verlockend klingt, aber wichtige Leistungen wegfallen. Sie sollten daher auf jeden Fall Ihre aktuellen Tarifkonditionen, mit denen der günstigeren Versicherung vergleichen.
Was sollte meine KFZ-Versicherung beinhalten?
Als erstes sollten Sie die Entscheidung darüber treffen, welchen Versicherungsschutz Sie in Anspruch nehmen möchten. Eine KFZ-Haftpflichtversicherung deckt das Mindestmaß des Versicherungsschutzes ab und ist gesetzlich vorgeschrieben. Falls Sie jedoch einen umfangreicheren Schutz wünschen gibt es die Möglichkeit eine Teil- oder Vollkaskoversicherung abzuschließen. Hierbei gilt der Versicherungsschutz beispielsweise auch für unverschuldete Schäden bei Diebstahl oder selbstverschuldete Unfallschäden.
Nachdem Sie sich entschieden haben, welche Police für Sie in Frage kommt geht es um die Leistungen, welche abgedeckt sein sollten.- Der Gesetzgeber schreibt für die obligatorische KFZ-Haftpflichtversicherung eine Mindestdeckung von 7,5 Millionen für Personenschäden und 1,12 Millionen für Sachschäden vor. Damit Sie im Schadensfall nicht selbst einen hohen Differenzbetrag bezahlen müssen empfiehlt es sich eine Police mit einer pauschalen Deckungssumme zwischen 50 und 100 Millionen zu wählen.
- Die Absicherung gegen Schäden, die durch grobe Fahrlässigkeit entstehen, wie z.B. Ablenkung durch Telefonieren mit Handy am Ohr oder das Überfahren einer roten Ampel könnte ebenfalls ein Leistungskriterium darstellen.
- Auch eine Absicherung bei Wildschadenschutz sollte in Betracht gezogen werden. Zusammenstößen mit Wildtieren sowie die Absicherung von Marderbiss- bzw. Tierbissschäden allgemein sind nicht nur für die Autofahrer in ländlichen Regionen wichtig.
- Wenn Sie ein neues Auto versichern, sollte immer die Neuwertentschädigung ein Teil der Police sein. Denn im Falle eines Totalschadens ersetzt die Versicherung den Neuwert des Wagens und nicht dessen Zeitwert.
Wie kündige ich meine bestehende KFZ-Versicherung?
- Vergleichen Sie zuerst die verschiedenen Angebote.
- Wenn Sie sich für eine neue KFZ-Versicherung entschieden haben, schicken Sie alle benötigten Informationen zum Vertragsabschluss an den gewünschten Versicherer.
- Sobald der neue Versicherer Ihnen eine Bestätigung schickt, können Sie Ihre alte KFZ-Versicherung kündigen.
- Kündigen Sie bei Ihrem aktuellen Anbieter bis zum 30. November 2019. Am besten senden Sie Ihre Kündigung spätestens 4 Tage vor dem Stichtag mit der Post als „Einschreiben mit Rückschein“ oder „Einschreiben Einwurf“.
Bildquelle: Flickr.com – Tim Reckmann, Kontoauszug KFZ-Versicherung , CC BY-SA 2.0