Vollkasko, Teilkasko, Haftpflicht - welche Versicherung leistet was?
Vielen Fahrzeughaltern ist selbst nicht klar, wofür die eigene Versicherung genau aufkommt. So sind Enttäuschungen vorprogrammiert.
In jedem Fall ist vor dem Abschluss einer neuen Verssicherung wichtig, die genauen Leistungsgrenzen einer Versicherung zu kennen.
Ein kleiner Überblick für Sie:
1. Haftpflichtversicherung
Diese Versicherung ist gesetzlich vorgeschrieben! Als Fahrzeughalter führt für Sie also kein Weg an der Haftpflichtversicherung vorbei. So soll sichergestellt werden, dass im Straßenverkehr Geschädigte Ersatzleistungen erhalten. Für Sach- Personen- und Vermögensschäden übernimmt die Haftpflichtversicherung die Kosten. Jede Forderung wird zudem darauf geprüft, ob sie wirklich berechtigt ist. Seit 2002 gilt zudem die Verpflichtung, fest vorgeschriebene Mindestdeckungssummen zu erfüllen. Wie hoch die regelmäßig zu zahlende Prämie für den Versicherten ausfällt, hängt an einer Reihe von Kriterien, bezogen auf Fahrzeug und Situation Versicherten. Darunter fallen Beruf, Wohnort und SF- Klasse des Versicherten, sowie die Leistungsfähigkeit und Art des Fahrzeuges.
2. Kaskoversicherungen
2a Teilkasko Normalerweise kommt die Teilkaskoversicherung für folgende Schäden auf:
- Diebstahl
- Glasbruch
- Brand und Explosion
- Kollision mit Haarwild
- unmittelbare Unwettereinwirkungen (Hagel, Überschwemmung, Sturm, Blitzschlag) Begleitende Faktoren wir die Anmietung eines Ersatzfahrzeuges oder Nutzungsausfälle werden nicht entschädigt. Zudem kann sich der Versicherte selbst überlegen, in welchem Maß er sich an den Reparaturen selbst beteiligt. Entsprechend fallen dann die Versicherungskosten.
2b Vollkasko
Alle Leistungen einer Teilkasko sind auch in der Vollkaskoversicherung enthalten. Auch hier werden Nutzungsausfälle und Mietwagen allerdings nicht finanziert. Als wesentliche Zusatzleistung bekommen Sie in der Vollkaskoversicherung Erstattung für:
- mutwillige Beschädigungen Ihres KFZ (z.B. Verunstaltung oder Verkratzen)
- Blechschäden nach selbst verschuldeten Unfällen Für Kaskoversicherungen gilt: Um der Höherstufung der SF-Klasse nach einem Unfall zu entgehen, kann es sich lohnen, für Reparaturen selbst aufzukommen. Mehr über die SF-Klasse erfahren Sie in der entsprechenden Rubrik unserer Seite.

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