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Im Fall des Unfalles - wichtige Tipps

Natürlich wünscht sich niemand, dass es je zum Einsatz für die abgeschlossene Versicherung kommen muss. Ist dies aber trotzdem der Fall, ist besonnenes Handeln besonders wichtig! Folgende Regeln und Verfahrensweisen gibt es für Sie zu beachten:

Meldung der Schäden

Sie sind verpflichtet, Schäden den zuständigen Versicherungen rechtzeitig zu melden! Das heißt im Einzelnen:
- Meldung an die KFZ-Versicherung (innerhalb einer Woche!)
- Meldung an die Krankenversicherung bei Personenschäden
- Insassenunfallversicherung benachrichtigen, falls ein Beifahrer verletzt wurde
- bei Wildschaden Polizei und Forstamt informieren
- Diebstähle natürlich der Polizei melden

Klärung der Schuldfrage

Das ist nicht Ihre Sache! Schuldanerkennungen und Vorleistungen sollten Sie vermeiden, und das Urteil Ihrer Versicherung abwarten. Falls kein eindeutiges Urteil gefällt werden kann, ziehen Sie ggf. den eigenen Verkehrsrechtsschutz hinzu und informieren die KFZ- Versicherungen anderer Unfallbeteiligter.

Nach der Schadensmeldung

Ihre Versicherung kann für die Schäden aufkommen - allerdings lohnt es sich oft, die Schäden selbst zu begleichen, um deutlich höheren Beitragszahlungen im nächsten Versicherungsjahr zu entgehen. Ihre Versicherung gibt Ihnen in der Regel gern einen Preisvergleich. Oft ist es auch problemlos möglich, innerhalb von 6 Monaten geleistete Zahlungen an die Versicherung zurück zu erstatten.