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  • Antworten auf häufige Fragen zur KFZ Versicherung

  • Wozu brauche ich die elektronische Versicherungsbestätigung noch?

    Die elektronische Versicherungsbestätigungsnummer (eVB-Nummer) ersetzt die frühere Deckungs- bzw. Doppelkarte und stellt einen vorläufigen Nachweis Ihrer Versicherung dar. Melden Sie Ihr Fahrzeug bei der Zulassungsbehörde an, müssen Sie diese angeben. Wechseln Sie die Versicherung und behalten Ihr Fahrzeug, übernimmt der Versicherer diese Formalie.

  • Gilt die Versicherung im Ausland?

    Normalerweise gilt der Vertrag für alle Mitgliedsstaaten der Europäischen Wirtschaftsgemeinschaft. Schutz für das weitere Ausland müssen Sie zusätzlich abschließen.

  • Ist die Insassenunfallversicherung wirklich zu empfehlen?

    Oft lautet die Antwort schlicht nein! Die Haftpflichtversicherung des Unfallverursachers kommt in der Regel für die entstehenden Schäden auf. Auf Nummer sicher geht man oft zu einem besseren Preis- Leistungsverhältnis, indem man zur privaten Unfallversicherung greift.

  • Kann ich SF-Rabatte von den Eltern übernehmen?

    Grundsätzlich ja. Allerdings gelten Einschränkungen, etwa kann ein Kind nur die Anzahl von Jahren gutgeschrieben bekommen, seit denen es selbst einen Führerschein besitzt und regelmäßig fährt.

  • Wie streng muss ich mich an abgeschlossene Rabattkriterien halten?

    Im Zweifelsfall konsequent! Einige Versicherer setzen bei bekannt gewordenen Verstößen hohe Nachzahlungen an.

  • Welche Deckungssumme ist sinnvoll?

    Entschieden Sie sich im Zweifelsfall immer für die unbegrenzte Deckung! Die meisten Autofahrer tun dies aus gutem Grund: Personenschäden können in lebenslang zu zahlenden Rentenansprüchen als Folge von Invalidität münden. Das sind Kosten, die schnell über die gesetzlich vorgeschriebenen Versicherungsdeckung hinausgehen.

  • Wer ist mit der Kfz Versicherung versichert?

    Die Kfz Versicherung gilt für den Versicherungsnehmer sowie für die Personen, die als Fahrer bei der Versicherung angegeben werden. Viele Versicherer treten auch dann in Schadensfällen ein, wenn das Fahrzeug zeitweise an Verwandte oder Freunde verliehen wurde, die nicht zum Kreis der Fahrzeugnutzer gehören. Prüfen Sie die Versicherungsbedingungen dahingehend, ob diese Leistung kostenfrei oder mit einem Aufschlag verbunden ist und ob in einem Schadensfall eine Strafzahlung gefordert wird (z.B. in der Höhe eines Jahresbeitrags). Da die Kfz Haftpflichtversicherung Schäden an anderen Personen abdeckt, sind außerdem die Insassen grundsätzlich mit versichert.

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